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verfasst von DasNordlicht

..denn..

Eine Zensur findet nicht statt.
(Artikel 5, Absatz 1, Grundgesetz)

..und..

Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.
(Artikel 6, Absatz 2, Grundgesetz)

..soll heißen: Primär sind die Eltern dafür verantwortlich, was ihre Kinder zu sehen bekommen, nicht der Staat und noch weniger die Ersteller der Inhalte! Die geplanten Änderungen des JMStV kehren das genau um.

In Deutschland ist es bald umgekehrt.

Auch ich sage NEIN und unterstütze Twitgeridoo

 

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Zensur · JMStV Novelle

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